Eine Schlagzeile fürs Lehrbuch
Pressekodex, Richtlinie 12.1:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass…
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March 18 2010, 2:26pm